Allgemeine GeschäftsbedingungenStand: 1.September 2004snakelab :: Hartmut König Hirschbergstr. 44 71634 Ludwigsburg Tel: +49 (0)7141 643 952 1 Fax: +49 (0)7141 643 952 2 Email: info@snakelab.de im Folgenden Firma genannt. TEIL 1 – Allgemeine Bedingungen§ 1 Geltungsbereich(1) Diese allgemeinen Vertragsbestimmungen ergänzen Einzelverträge und Dauerschuldverhältnisse, deren Bestandteil sie werden. (2) Spätestens mit der ersten Erbringung bzw. Inanspruchnahme von Leistungen oder Auslieferung von Waren gelten diese Bedingungen als angenommen. (3) Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge mit den Rechtsnachfolgern erfolgt. Vertragspartner kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit der Firma SNAKELAB - Hartmut König nur nach vorheriger, schriftlicher Einwilligung durch die Firma SNAKELAB - Hartmut König auf einen Dritten übertragen. (4) Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind nur wirksam, wenn sie im Vertrag selbst vereinbart werden. (5) Die Firma SNAKELAB - Hartmut König erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Die Firma SNAKELAB - Hartmut König ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten der SNAKELAB - Hartmut König. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. § 2 Angebote, Preise (1) Die Angebote der Firma SNAKELAB - Hartmut König sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Dienstleistung durch die Firma SNAKELAB - Hartmut König zustande. Mündliche Vereinbarungen werden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung wirksam. (2) Die Preise für die Leistungen der Firma SNAKELAB - Hartmut König bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten. Die Preislisten sind online im Internet auf den Seiten von der Firma SNAKELAB - Hartmut König unter der URL http://www.snakelab.de verfügbar. Für Änderungen der Preislisten und auch im übrigen gilt die Änderungsregelung in § 1 entsprechend. § 3 Leistungsfristen, Termine (1) Zugesagte Liefer-, Fertig- und Zurverfügungstellungsfristen und -termine sind unverbindlich, solange die Firma SNAKELAB - Hartmut König sie nicht schriftlich bestätigt hat. (2) Die Firma SNAKELAB - Hartmut König ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. § 4 Leistungsumfang (1) Beschaffenheit und Umfang der Leistungen der Firma SNAKELAB - Hartmut König ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind. Leistungsdaten in Angeboten sowie die Beschaffenheit von Mustern sind nur verbindlich, wenn die Firma SNAKELAB - Hartmut König sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die allgemeinen Leistungsbeschreibungen der Firma SNAKELAB - Hartmut König sind online im Internet auf den Seiten der Firma SNAKELAB - Hartmut König unter der URL http://www.snakelab.de verfügbar. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen und auch im übrigen gilt die Änderungsregelung in § 1 entsprechend. (2) Die Firma SNAKELAB - Hartmut König ist zur Verarbeitung der von Vertragspartner gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch die Firma SNAKELAB - Hartmut König findet nicht statt, hierfür ist der Vertragspartner selbst verantwortlich. Datenträger jeder Art wie Papier, Disketten usw. werden Eigentum der Firma SNAKELAB - Hartmut König. (3) Bedient sich die Firma SNAKELAB - Hartmut König Dritter zur Leistungserbringung, so kommt zwischen den Dritten und Vertragspartner kein Vertrag zustande. (4) Soweit die Firma SNAKELAB - Hartmut König entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. § 1(5) gilt entsprechend. § 5 Urheber- und Leistungsschutzrechte Vertragspartner überträgt der Firma SNAKELAB - Hartmut König alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den von Vertragspartner gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne). § 6 Rechteübertragung (1) Der Vertragspartner ist berechtigt, den Vertragsgegenstand wie im Vertrag beschrieben zu nutzen. Die SNAKELAB - Hartmut König überträgt dem Vertragspartner alle für die Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks erforderlichen Rechte. Soweit dafür nicht zwingend erforderlich oder im Vertrag nicht anders geregelt, werden nur nicht-ausschließliche Rechte übertragen. (2) Der Vertragspartner ist zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, nur im Rahmen des Vertragszweckes sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie berechtigt. (3) Zur Übersetzung, Bearbeitung, Arrangement und jeder sonstigen Umarbeitung sowie der Vervielfältigung der dadurch erzielten Ergebnisse ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn dies im Vertrag oder den nachfolgenden Bestimmungen ausdrücklich geregelt ist. (4) Zur Verbreitung, einschließlich der Vermietung, ist der Vertragspartner nicht berechtigt. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, das gekaufte Original des mit Zustimmung der Firma SNAKELAB - Hartmut König durch Veräußerung erworbenen Vertragsgegenstandes weiter zu verbreiten, nicht jedoch zu vermieten, soweit er gleichzeitig das Original sowie die zulässigen Kopien und auch eine Dokumentation vollständig an den dritten Erwerber übergibt und das Original sowie die zulässigen Kopien, auch der Dokumentation, bei sich unwiederbringlich löscht oder vernichtet. (5) Der Verkauf sowie die Übertragung von Rechten zur Nutzung von Web-Anwendungen (Software, Skripts, HTML-Codes) umfassen nur die Nutzung im World Wide Web als Teil des Internet. (6) Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand oder einem Teil davon um eine interpretative Anwendung oder Software (z. B. Perl- oder PHP-Skript), die zur Sicherstellung der Lauffähigkeit bei Vertragspartner zwingend im Quellcode ausgeliefert werden muss, dann ist der Vertragspartner zur Änderung und sonstigen Umarbeitung, nicht jedoch zur Vervielfältigung der dadurch erzielten Ergebnisse berechtigt. Auf den Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung und der Gewährleistung der Firma SNAKELAB - Hartmut König wird in diesem Fall wird ausdrücklich hingewiesen. (7) Soweit die Firma SNAKELAB - Hartmut König eigene Daten, Software(-module), Software-Libraries, Skripts oder Quellcodes zur Erstellung benutzt oder dem Vertragspartner zur vertragsgemäßen Nutzung des Vertragsgegenstands zur Verfügung stellt, werden dem Vertragspartner Rechte daran nur in nicht-ausschließlicher Form und nur für die Nutzung während des Bestehens des zugrunde liegenden Vertrages übertragen. Eine darüber hinausgehende Nutzung durch den Vertragspartner bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. (8) Soweit die Firma SNAKELAB - Hartmut König fremde Daten, Software(-module), Software-Libraries, Skripts oder Quellcodes zur Erstellung benutzt oder Vertragspartner zur vertragsgemäßen Nutzung des Vertragsgegenstands zur Verfügung stellt, werden dem Vertragspartner Rechte daran nur in nicht-ausschließlicher Form, nur für die Nutzung während des Bestehens des zugrunde liegenden Vertrages und nur in dem Umfang übertragen, in dem die Firma SNAKELAB - Hartmut König die Rechte daran von dem Urheber oder Nutzungsrechtsinhaber erwirbt. (9) Die Firma SNAKELAB - Hartmut König ist berechtigt, eine angemessene Anzahl körperlicher und unkörperlicher Vervielfältigungsstücke des Vertragsgegenstands zu eigenen Zwecken, insbesondere zu Zwecken der Werbung in allen Formen und Medien, zu benutzen. Der Vertragspartner überträgt der Firma SNAKELAB - Hartmut König mit Vertragsschluss die dafür erforderlichen Rechte an den von ihm gelieferten Materialien sowie an dem Vertragsgegenstand selbst. (10) Soweit dem Kunden der Firma SNAKELAB - Hartmut König ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an die Firma SNAKELAB - Hartmut König zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber der Firma SNAKELAB - Hartmut König bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort. § 7 Pflichten und Obliegenheiten von Vertragspartner (1) Die Nutzung der Leistungen der Firma SNAKELAB - Hartmut König durch andere als Vertragspartner (Dritte) oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Vertragspartner nicht von der Pflicht zur Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte. (2) Erkennbare Mängel und Schäden sind der Firma SNAKELAB - Hartmut König unverzüglich anzuzeigen. Der Vertragspartner hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat der Firma SNAKELAB - Hartmut König die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu seinen Räumen und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegen, sind der Firma SNAKELAB - Hartmut König alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind. § 8 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Firma SNAKELAB – Hartmut König gegen den Vertragspartner zustehen, bleibt die Ware Eigentum der Firma SNAKELAB – Hartmut König. (2) Die Ware bleibt Eigentum von SNAKELAB - Hartmut König. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Firma SNAKELAB – Hartmut König als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)- Eigentum der Firma SNAKELAB - Hartmut König durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf Firma SNAKELAB - Hartmut König übergeht. Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-)Eigentum Firma SNAKELAB – Hartmut König unentgeltlich. Ware, an der der Firma SNAKELAB - Hartmut König (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. (3) Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr vertragsgemäß zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma SNAKELAB - Hartmut König ab. Die Firma SNAKELAB - Hartmut König ermächtigt ihn widerruflich, die an die Firma SNAKELAB – Hartmut König abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. (4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Vertragspartner auf das Eigentum von der Firma SNAKELAB – Hartmut König hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit die Firma SNAKELAB - Hartmut König seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma SNAKELAB - Hartmut König die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner. (5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Firma SNAKELAB - Hartmut König liegt kein Rücktritt vom Vertrage. § 9 Abnahme (1) Die Firma SNAKELAB - Hartmut König informiert den Vertragspartner, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Leistungen binnen 7 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Vertragspartner nutzlos machen. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel. (2) Soweit im Vertrag oder Erstellungsschein oder Pflichtenheft Teilleistungen vorgesehen sind, hat die Firma SNAKELAB - Hartmut König Anspruch auf Abnahme jeder einzelnen Teilleistung entsprechend Abs. (1). (3) Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von der Firma SNAKELAB - Hartmut König erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung von Vertragspartner als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme einer Leistung gilt als Abnahme. Bei einmaligen Leistungen gilt die unbemängelte Inanspruchnahme als Verzicht auf jegliche Gewährleistung. § 10 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug (1) Alle Leistungen und Waren, die von der Firma SNAKELAB - Hartmut König vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Vertragspartner sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der Vertragspartner zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform. (2) Die Zahlung erfolgt bei nicht gewerblichen-Vertragspartnern durch Bankeinzug, bei gewerblichen Vertragspartnern aufgrund Rechnungsstellung durch die Firma SNAKELAB - Hartmut König. Die Rechnungsstellung über laufende Dienstleistungen erfolgt zu von der Firma SNAKELAB - Hartmut König frei zu bestimmenden bzw. vertraglich vereinbarten Zeitpunkten für erbrachte oder zukünftige Leistungen, die die Firma SNAKELAB - Hartmut König dem Vertragspartner mitteilt (Abrechnungszeitraum). Die Rechnungsstellung über einmalige Leistungen oder Waren erfolgt nach Erbringung der Leistung oder nach Lieferung der Waren durch die Firma SNAKELAB - Hartmut König. Die Firma SNAKELAB - Hartmut König behält sich vor, Zahlung mittels Vorkasse, Lastschriftverfahren oder Kreditkartenabbuchung zu verlangen. (3) Rechnungen sind mit Zugang bei Vertragspartner ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 3. Tage nach Absendung bei der Firma SNAKELAB - Hartmut König, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird. (4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma SNAKELAB - Hartmut König über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto der Firma SNAKELAB - Hartmut König. (5) Werden der Firma SNAKELAB - Hartmut König Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist die Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen. (6) Bei vollständigem oder teilweisen Zahlungsverzug über mindestens 2 Abrechnungszeiträume oder einmaliger, erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung ist die Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. von ihm zurück zu treten. Ebenso ist die Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt, ab dem Zahlungsverzug des Vertragspartners Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder dem entsprechenden Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, dass die Firma SNAKELAB - Hartmut König eine höhere Zinslast nachweist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt. § 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung (1) Gegen Ansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet werden. (2) Die Firma SNAKELAB - Hartmut König ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden von Vertragspartner zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma SNAKELAB - Hartmut König dementsprechend auch berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen. (3) Zurückbehaltungsrechte stehen der Firma SNAKELAB - Hartmut König wegen Ansprüchen aus dem gesamten Vertragsverhältnis und nicht nur aus jedem Einzelvertrag zu. § 12 Gewährleistung (1) Die Gewährleistung für die Kombinierbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistung mit Produkten und Leistungen Dritter ist ausgeschlossen, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich zugesichert wird. (2) Soweit der Vertragsgegenstand eine Werkleistung (z. B. Softwareerstellung, Programmierung von Web-Seiten) ist, beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme durch Vertragspartner bzw. dem Verstreichen der für die Abnahme eingeräumten Frist. Die Gewährleistung ist zunächst auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, nach dreimaligem Fehlschlagen die Herabsetzung der entsprechenden Vergütung oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. letzteres allerdings nur, wenn ein vernünftiger Anwender dies auch tun würde. (3) Soweit der Vertragsgegenstand ein Kauf von Standardsoftware ist, wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme und Programmteile, die vom Vertragspartner selbst oder in dessen Auftrag geändert oder erweitert worden sind. Dies gilt uneingeschränkt, wenn die von der Firma SNAKELAB - Hartmut König gelieferte Software aus technischen Gründen zwingend im Quellcode ausgeliefert werden musste (z. B. bei interpretativer Software, Skripts, Batch-Programmen, HTML-Codes) und / oder wenn Änderungen und Ergänzungen nicht Vertragsgegenstand sind. Im übrigen gilt die Beschränkung nur dann nicht, wenn der Vertragspartner nachweisen kann, dass die von ihm oder in seinem Auftrag vorgenommenen Änderungen und Erweiterungen für die Fehler nicht ursächlich sind. (4) Weist die Firma SNAKELAB - Hartmut König nach, dass ein vom Vertragspartner gerügter Gewährleistungsmangel in Wirklichkeit nicht vorlag, hat dieser einen Anspruch auf Erstattung des Aufwandes für die aufgrund der Beseitigung des vorgeblichen Mangels erbrachten Leistungen nach den allgemein angewandten, üblichen Vergütungssätzen, soweit nichts anderes vereinbart wird. (5) Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen gelten diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, für die die von der Gewährleistung betroffene Leistung charakteristisch ist. Soweit danach zulässig, ist die Gewährleistungsfrist auf 3 Monate beschränkt. § 13 Haftung von Vertragspartner (1) Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die der Firma SNAKELAB - Hartmut König und dessen Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern der Firma SNAKELAB - Hartmut König durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden. (2) Der Vertragspartner haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche der Firma SNAKELAB - Hartmut König und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrige/n Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Firma SNAKELAB - Hartmut König entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch Vertragspartner selbst oder dessen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beschränkt. (3) Der Vertragspartner versichert, die für die Erstellung des Vertragsgegenstands erforderlichen Verwertungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu besitzen und, dass durch den Vertrag Urheber-, Leistungsschutz- und Nutzungsrechte Dritter nicht sowie Rechte Dritter nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht verletzt werden. (4) Er versichert ferner, dass die auf die Firma SNAKELAB - Hartmut König im Rahmen des Vertrages zu übertragenden Rechte: a) nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind; b) Dritte nicht mit deren Ausübung beauftragt wurden; c) bei Vertragsabschluß keine anderweitigen Verpflichtungen bestehen, die die von ihm zu erbringenden Leistungen behindern könnten. (5) Der Vertragspartner versichert, dass er zur Übertragung aller Lizenzrechte befugt ist, die zu Herstellung des Vertragsgegenstands und dessen späterer Nutzung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich sind. Soweit der Vertragspartner damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm hinsichtlich des Vertragsgegenstands gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, demzufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen, falls über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt oder in Verzug gerät oder falls sonstige auflösende Bedingungen für den eigenen Rechtserwerb des Vertragspartners erfüllt sind. Der Vertragspartner versichert ferner, dass ihm auch nichts darüber bekannt geworden ist, dass ein Dritter, von dem er seine Rechte herleitet, für seinen Rechtserwerb entsprechende auflösende Bedingungen mit seinen etwaigen Vormännern vereinbart hat, denenzufolge der Vertragspartner die von ihm auf die Firma SNAKELAB - Hartmut König zu übertragenden Rechte ohne sein Zutun verlieren könnte. (6) Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Vertragspartner die Firma SNAKELAB - Hartmut König und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von der Firma SNAKELAB - Hartmut König herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung vollständig und unbedingt freistellen. Soweit Dritte gegen die Firma SNAKELAB - Hartmut König Ansprüche geltend machen, ist dieser verpflichtet, den Vertragspartner hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Vertragspartner erklärt sich darüber hinaus schon jetzt verbindlich und unwiderruflich bereit, an einem möglichen Prozess, den ein Dritter gegen die Firma SNAKELAB - Hartmut König anstrengen könnte, als Haupt- oder Nebenintervenient oder Streitgenosse im Sinne der §§ 64 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) teilzunehmen. § 14 Haftung der Firma SNAKELAB - Hartmut König (1) Die Haftung der Firma SNAKELAB - Hartmut König ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. (2) Ist der Vertragspartner selbst Kaufmann, so ist die Haftung für grob fahrlässiges Handeln auf die Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten beschränkt. Sie greift auch nur dann ein, wenn der Schaden typisch für die vertragliche Beziehung und außerdem vorhersehbar gewesen ist. (3) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die Firma SNAKELAB - Hartmut König nur, wenn er deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Datensicherung nachgekommen ist oder sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. (4) Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Netzbetreiber, Zulieferer etc.) ein, so haftet die Firma SNAKELAB - Hartmut König nur in dem Umfang, in dem der Dritte der Firma SNAKELAB - Hartmut König gegenüber haftet. (5) In allen Fällen, in denen es gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung der Firma SNAKELAB - Hartmut König auf den Jahresbetrag, den der Vertragspartner für die erbrachten Dienstleistungen zu zahlen hat oder auf die Höhe der nach dem Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung begrenzt. (6) Soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag ist, ist die Haftung für zugesicherte Eigenschaften nicht beschränkt. (7) Soweit der Vertragsgegenstand eine von der Firma SNAKELAB - Hartmut König gelieferte Software oder Anwendung ist, die aus technischen Gründen zwingend im Quellcode ausgeliefert werden musste (z. B. bei interpretativer Software, Skripts, Batch-Programmen, HTML-Codes) und / oder wenn Änderungen und Ergänzungen des Vertragsgegenstandes durch oder im Auftrag des Vertragspartners Vertragsgegenstand sind, wird darauf hingewiesen, dass Änderungen und Ergänzungen zu Fehlern und Schäden am Vertragsgegenstand wie auch an anderen Gegenständen (Software, Hardware usw.) führen können. Nimmt der Vertragspartner dennoch Änderungen und / oder Ergänzungen vor oder lässt er diese durch Dritte vornehmen, so kann seine Mithaftung gem. § 254 BGB in Betracht kommen. (8) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der Firma SNAKELAB - Hartmut König liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, auch wenn Sie bei Dritten eintreten, hat die Firma SNAKELAB - Hartmut König auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die SNAKELAB - Hartmut König, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn die Behinderung oder Unterbrechung bei Sub-Unternehmern der Firma SNAKELAB - Hartmut König eintritt. Ausführungsfristen verlängern sich darüber hinaus auch dann angemessen, wenn die Behinderung von Vertragspartner zu vertreten ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung unterlassen oder nicht fristgerecht erbracht hat. Von der Behinderung bzw. Unterbrechung der ordnungsgemäßen Durchführung der übernommenen Leistungen hat die Firma SNAKELAB - Hartmut König dem Vertragspartner unverzüglich Anzeige zu machen. (9) Dauert eine erhebliche Behinderung, die von der Firma SNAKELAB - Hartmut König zu vertreten ist, länger als 2 Wochen, so ist der Vertragspartner berechtigt, nur Zahlungen für laufende Leistungen ab der 3. Woche angemessen zu mindern. Erheblich sind nur solche Behinderungen, aufgrund derer der Vertragspartner die Nutzung der Dienstleistungen insgesamt erheblich erschwert oder, wenn mehrere Dienstleistungen vertraglich vereinbart sind, die Nutzung einzelner Dienstleistungen vollständig unmöglich wird. § 15 Geheimhaltung, Datenschutz (1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle der Firma SNAKELAB - Hartmut König überlassenen Informationen als nicht vertraulich. (2) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 BDSG, § 3 TDDSG und § 12 Mediendienste Staatsvertrag belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt er in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und -weiterleitung durch die Firma SNAKELAB - Hartmut König ein. Der Vertragspartner ist berechtigt, seine Einwilligung gem. § 3 Abs. 6 TDDSG jederzeit zu widerrufen. (3) Die Firma SNAKELAB - Hartmut König weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. § 16 Schlußbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung der Sitz der Firma SNAKELAB - Hartmut König. Die Firma SNAKELAB - Hartmut König kann jedoch auch am Sitz des Vertragspartners klagen. Vorstehendes gilt jedoch nur, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. (3) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. TEIL 2 – Bedingungen für Web-Hosting§ 17 Lieferungen und LeistungenDie Firma SNAKELAB - Hartmut König behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird die Firma SNAKELAB - Hartmut König im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die Firma SNAKELAB - Hartmut König hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Die Firma SNAKELAB - Hartmut König übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde die Firma SNAKELAB - Hartmut König hiermit frei. § 18 Nutzung von Tarifen Der Leistungsumfang für Chat- und FTP-Datenverkehr (Traffic) ist begrenzt auf 10% der in den jeweiligen Tarifen ausgewiesenen freien Datenübertragungsmengen. Innerhalb eines bei der Firma SNAKELAB - Hartmut König gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von sich selbst sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. § 19 Preise Die Firma SNAKELAB - Hartmut König ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Die Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall ist die Firma SNAKELAB - Hartmut König berechtigt, Zins in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, sofort zu sperren. Die Firma SNAKELAB - Hartmut König stellt ihre Leistungen jährlich in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zu Zahlung fällig. § 20 Gewährleistung Die Firma SNAKELAB - Hartmut König gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Internet-Webserver von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Firma SNAKELAB - Hartmut König liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Der Kunde hat die Firma SNAKELAB - Hartmut König bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder sonstige Manipulationen entstehen. § 21 Inhalte von Internet-Seiten Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5000,00 (in Worten: fünftausend Euro). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Firma SNAKELAB - Hartmut König übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internet-Seiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber der Firma SNAKELAB - Hartmut König auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Er stellt die Firma SNAKELAB - Hartmut König im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internet-Seiten des Kunden zurückgehen, frei. Die Firma SNAKELAB - Hartmut König übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Internet-Präsenz, es sei denn, der Firma SNAKELAB - Hartmut König kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet die Firma SNAKELAB - Hartmut König nur bei Vorsatz. § 22 Obliegenheiten des Kunden Der Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern. Die Firma SNAKELAB - Hartmut König behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten nach 3 Monate ohne Rückfrage zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, von der Firma SNAKELAB - Hartmut König zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und die Firma SNAKELAB - Hartmut König unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der Firma SNAKELAB - Hartmut König nutzen, haftet der Kunde gegenüber der Firma SNAKELAB - Hartmut König auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Webservern der Firma SNAKELAB - Hartmut König abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten der Firma SNAKELAB - Hartmut König oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von der Firma SNAKELAB - Hartmut König erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein. TEIL 3 - Bedingungen für die Nutzung der SHOPSTAT Shop-Auswertungs-Software§ 23 Gegenstand und Leistung der SHOPSTAT Shop-Auswertungs-SoftwareGegenstand dieser Bedingungen ist die Nutzung der SHOPSTAT Shop-Auswertungs-Software zur Erfassung und statistischen Analyse von Daten, der dadurch erfassten Daten und der SHOPSTAT Datenbank mit dem im jeweiligen aktuellen Angebot beschriebenen Umfang und Inhalt. Die von SHOPSTAT bereitgestellten Statistiken erfolgen in der Regel in “Echtzeit”. Dies bedeutet, dass Besucherzugriffe in der Regel innerhalb weniger Minuten in den Statistiken sichtbar werden. Von dem Begriff “SHOPSTAT Shop-Auswertungs-Software” werden sowohl sämtliche in der Datenbank zusammengestellten Daten und Inhalte erfasst, als auch eine etwaige Betriebssoftware und die Software, die für die Sammlung der Daten und die Erstellung der statistischen Auswertungen erforderlich ist. SHOPSTAT verpflichtet sich, eine Verfügbarkeit der Software von 95 % werktäglich von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie zu 90 % zu allen anderen Zeiten zu gewährleisten. SHOPSTAT ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten, Leistungen Dritter (Subunternehmer) zu nutzen. SHOPSTAT hat auf seiner Website unter www.SHOPSTAT.de eine Demo sowie eine Leistungsbeschreibung bereitgestellt. Der Kunde konnte sich mittels dieser Demo sowie der Leistungsbeschreibung von der Geeignetheit und Brauchbarkeit der SHOPSTAT Software für seine Zwecke und Absichten überzeugen. Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Nutzung der SHOPSTAT Software geringe Ungenauigkeiten und Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können. SHOPSTAT ist zu Änderungen und Abweichungen seines Leistungsangebots berechtigt, sofern der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. § 24 Tarifwechsel Ein Wechsel innerhalb der von SHOPSTAT jeweils angebotenen Tarife mit einer höheren monatlichen Gebühr ist jederzeit möglich. Der gewünschte Wechsel ist schriftlich anzuzeigen und bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SHOPSTAT. Der Tarifwechsel ist bindend und gilt als neuerlicher Vertragsabschluss zu den jeweils für den gewählten Tarif geltenden Bedingungen. Mit dem Wechsel in einen anderen Tarif beginnt eine neue Regelvertragslaufzeit von 3 Monaten für die Nutzung der SHOPSTAT Shop-Auswertungs-Software. Nicht verbrauchte Nutzungsentgelte des alten Vertrages werden auf die Gebühren des neuen Vertrages angerechnet. § 25 Rechte und Pflichten des Kunden Die berechtigten Nutzer des Kunden haben Zugang zu der SHOPSTAT Shop-Auswertungs-Software und den Datenbanken. Der Kunde ist zur Nutzung der SHOPSTAT Shop-Auswertungs-Software nur gemäß nachfolgend beschriebenen Umfang ermächtigt. Der Online-Anschluss erfolgt auf Veranlassung und auf Kosten des Kunden. Er trägt auch die Endgerätekosten und Telekommunikationsentgelte. Der Kunde verpflichtet sich, von SHOPSTAT zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und SHOPSTAT unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Gebrauch der Passwörter Leistungen von SHOPSTAT nutzen, haftet der Kunde gegenüber SHOPSTAT auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde benennt eine Kontaktperson, die für alle Fragen der Zusammenarbeit mit SHOPSTAT verantwortlich ist. Der Kunde darf die Dokumentation in keiner erdenklichen Weise vervielfältigen. Der Kunde darf die SHOPSTAT Shop-Auswertungs-Software Dritten nicht zugänglich machen. Dem Kunden ist es nicht gestattet * hinsichtlich der SHOPSTAT Shop-Auswertungs-Software oder der Dokumentation Änderungen, Übersetzungen, Rückführungen bis zum Quellcode, Dekompilierungen oder Deassemblierungen vorzunehmen oder davon abgeleitete Arbeiten zu erstellen; Informationen im Sinne des § 69 e des deutschen Urheberrechts-Gesetzes, die zur Herstellung der Interoperabilität unabhängig voneinander entwickelter Computerprogramme mit der Software erforderlich sind, können auf Anfrage von SHOPSTAT gegen Zahlung der jeweils gültigen Preise von SHOPSTAT erworben werden; * die SHOPSTAT Software zu übertragen, zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben oder zur Dienstleistung an Dritte oder für Dritte zu verwenden, Rechte an der Software oder an der Dokumentation in jeglicher Form an Dritte zu gewähren, soweit nicht SHOPSTAT zuvor schriftlich die Zustimmung hierzu erteilt hat, entsprechende Entgelte bezahlt worden sind und alle übrigen Auflagen von SHOPSTAT erfüllt sind; oder * die Bezeichnungen, Etiketten oder Markierungen bezüglich des Copyrights und sonstiger geistiger Eigentumsrechte von der Software oder der Dokumentation zu entfernen, zu ändern oder unleserlich zu machen. Bei Zuwiderhandlung ist SHOPSTAT zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet an SHOPSTAT eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Der dem Kunden von SHOPSTAT zur Verfügung gestellte HTML-, JavaScript oder sonstiger Programm-Code muss unverändert bestimmungsgemäß verwendet werden. Im Falle einer Veränderung oder sonstigen Manipulation des SHOPSTAT Programm-Codes ist SHOPSTAT zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Falls SHOPSTAT die Vertragsprodukte und/oder Leistungen durch technische Mittel geschützt hat (z.B. Firewalls oder Sicherheitsschlüssel), ist es dem Kunden nicht gestattet, die Sicherheitsvorkehrungen zu entfernen oder zu umgehen. Der Kunde hat Vorkehrungen zum Schutz seiner Daten zu treffen und insbesondere regelmäßig und gefahrentsprechend Sicherungskopien anzufertigen. Falls der Kunde während oder nach der Installation der SHOPSTAT Software feststellt, dass ein Fehler auftritt, muss er unverzüglich die Installation abbrechen und alles angemessene tun und / oder unterlassen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere trifft ihn die Verpflichtung, SHOPSTAT unverzüglich über den Fehler zu informieren. Hinsichtlich der Telekommunikations- oder Datenübertragung verpflichtet sich der Kunde, die von SHOPSTAT gewünschten Protokolle bzw. Spezifikationen, sowie die Anweisungen von SHOPSTAT zu beachten. Download der AGBs als PDF-Dokument |